Ehrenmitgliedschaft

1. Personen, die sich um die Volksmusik oder den Verein besondere Verdienste
erworben haben, können durch den Vorstand zum Ehrenmitglied ernannt
werden.


2. Des weiteren wird die Ehrenmitgliedschaft nach 50-jähriger
Vereinszugehörigkeit erteilt.


3. Ehrenmitglieder sind beitragfrei und haben zu allen Veranstaltungen des
Vereins freien Eintritt.

 

Der Musikverein zählt derzeit 2 Ehrenmitglieder

Stand: 01.11.2018