Flohmarktordnung

  1. Veranstalter: Förderverein Musikverein Hoßkirch e.V.
  2. Ort: Festplatz unter Bäumen auf der Liegewiese des „Hoki-Sees“
  3. Zeit: 07.07.2023 zwischen 18:00 und 24:00 Uhr; Aufbauzeit(verpflichtend): ab 15:00 bis 18:00
  4. Gebühren: die Grundgebühren für einen Stand sind 10€, dies beinhaltet eine ungefähre
    Länge von 2m (bzw. eine Biergarnitur). Je weiterer Meter wird eine zusätzliche Gebühr von
    5,00€ berechnet.
    Zusätzlich kann eine Biertischgarnitur (1Tisch und 2 Bänke) für eine Summe von 5€
    angemietet werden.
    Eine Kaution für die Garnitur von 50€ ist am Veranstaltungstag in Bar zu hinterlegen.
  5. Wetter: der Nachtflohmarkt findet bei jeder Witterung statt. Bei schlechter Witterung findet der Flohmarkt im Festzelt statt. Aus Platzgründen werden die Stände im Zelt dann auf eine maximale Länge von 2m (bzw. Biertischlänge) reduziert. Die Plätze im Zelt sind begrenzt. Wir empfehlen einen Regenschutz mitzubringen.
  6. Erwünschtes Angebot: Gebrauchtwaren aller Art, handwerklich hergestellte Gegenstände,
    kunstgewerbliche Artikel. (nicht gewerblich)
  7. Speisen und Getränke: Es ist nicht erlaubt, Speisen und Getränke jeglicher Art zu verkaufen
  8. Standgestaltung: Die Stände sind verkehrssicher zu gestalten.
    Gegenstände, die öffentliche Ärgernisse erregen können, oder gegen geltendes Recht
    verstoßen dürfen nicht zum Verkauf angeboten werden.
  9. Beleuchtung: Großflächige Beleuchtung, wie sehr helle Baustrahler u.ä. sind nicht gestattet.
    Der Veranstalter sorgt für Beleuchtung.
    Kleine Leuchtkörper, wie z.B. Lichterketten oder Kerzen in geeigneten Gefäßen sind erlaubt.
    Es besteht kein Stromanschluss am Stand.
  10. Fahrzeuge: Fahrzeuge von Anbietern müssen auf die vom Veranstalter gekennzeichneten
    Parkplätze abgestellt werden. Sollten aus einem KFZ Betriebsstoffe auslaufen, haftet der
    Fahrzeughalter für sämtliche Schäden und Folgekosten. Seitens des Veranstalters werden
    keinerlei Haftungen für etwaige Schäden (z.B. Umwelt, Mensch und Gebäude) und deren
    Folgekosten übernommen.
    Es besteht keine Möglichkeit das Flohmarktgelände direkt zu befahren.
  11. Eigener Müll ist von jedem Aussteller ausnahmslos mitzunehmen. Der Veranstalter behält
    sich vor, bei unerlaubter Müllablagerung die Beseitigungskosten in Rechnung zu stellen und
    den Anbieter auch von künftigen Märkten auszuschließen.
  12. Anbieter und Marktbesucher haben den Weisungen der Marktordner Folge zu leisten.
  13. Anbieter könne von der Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn sie den Ablauf des
    Flohmarktes stören und wenn sie den Teilnahmebedingungen zuwider handeln.
  14. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Veranstalter und den Veranstaltungsteilnehmern
    (Anbieter und Besucher) andererseit ist im Rahmen des allgemeinen Privatrechts geregelt.
    Das Jugendschutzgesetz findet Anwendung.
    Haftansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.

Förderverein MV Hoßkirch e.V. | www.musikverein-hosskirch.de/nachtflohmarkt


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Flohmarktordnung 2023
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