1. Personen, die sich um die Volksmusik oder den Verein besondere Verdienste
erworben haben, können durch den Vorstand zum Ehrenmitglied ernannt
werden.
2. Des weiteren wird die Ehrenmitgliedschaft nach 50-jähriger
Vereinszugehörigkeit erteilt.
3. Ehrenmitglieder sind beitragfrei und haben zu allen Veranstaltungen des
Vereins freien Eintritt.
Der Musikverein zählt derzeit 1 Ehrenmitglied
Stand: 01.12.2024